COMPLIANCE-RICHTLINIEN
Liebe Mitarbeiter, sehr geehrte Kunden, Dienstleister und Lieferanten,
Werte wie Vertrauen, Zuverlässigkeit und Integrität sind für uns unersetzlich. Sie sind seit 2015 der Grundstein unserer erfolgreichen Unternehmensgeschichte und sind bis heute ein Eckpfeiler unserer Philosophie.
Die Aufzugsberatung Hesse steht zudem für Bodenständigkeit und Verlässlichkeit.
Mit dieser Compliance-Richtlinie manifestieren wir unsere Ansprüche im täglichen Umgang, sowohl intern als auch mit Kunden, Dienstleistern und Lieferanten, denn: Ich bin davon überzeugt, dass eine stetige Weiterentwicklung unseres Unternehmens nur möglich ist, wenn wir uns an transparente, nachvollziehbare und überprüfbare Regeln halten.
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Hendrik Hesse
Geschäftsführender Gesellschafter

Unsere Grundsätzlichen Verhaltensanforderungen
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet:
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die in seinem Verantwortungsbereich geltenden Gesetze, Vorschriften und internen Anweisungen und Richtlinien einzuhalten, fair, respektvoll und vertrauenswürdig bei allen Tätigkeiten und Geschäftsbeziehungen zu sein,
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das Ansehen der Aufzugsberatung Hesse zu achten und zu fördern.
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Interessenkonflikte zwischen geschäftlichen und privaten Angelegenheiten zu vermeiden.
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sich oder anderen keine unrechtmäßigen Vorteile zu verschaffen,
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die Bestimmungen über die Arbeitssicherheit, den Umweltschutz und den Datenschutz einzuhalten.
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Compliance-Verstöße der zuständigen Stelle (Geschäftsführung) unverzüglich zu melden.
Jeder Vorgesetzte ist darüber hinaus verpflichtet:
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Mitarbeiter nur nach ihrer Leistung zu beurteilen.
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die Einhaltung dieser Richtlinie in seinem Verantwortungsbereich sicherzustellen.
Gleichbehandlung
Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sind strikt untersagt. Dies gilt insbesondere für den Umgang mit Kollegen, Mitarbeitern und Geschäftspartnern.
Verbot von Bestechung und Korruption
Es ist strikt verboten:
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Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden für die Vornahme oder Unterlassung einer Tätigkeit einen persönlichen Vorteil anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren.
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Mitarbeitern oder Vertretern anderer Unternehmen rechtswidrige
persönliche Vorteile anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren, -
Bestechungshandlungen mit Hilfe von anderen durchführen zu lassen, zum Beispiel von Angehörigen, Freunden, Beratern, Planern und Vermittlern,
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unrechtmäßige Handlungen anderer Personen zu unterstützen.
Vermeidung von Interessenkonflikten
Jeder Mitarbeiter muss seine privaten Interessen und die Interessen der Aufzugsberatung Hesse streng voneinander trennen. Bereits der Anschein eines Interessenkonflikts ist zu vermeiden. Nicht zulässig sind insbesondere nachfolgende Handlungen:
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Aufträge an nahestehende Personen (zum Beispiel Ehegatten, Lebenspartner, Verwandte, Freunde und private Geschäftspartner) zu vergeben,
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Aufträge an Unternehmen, in denen nahestehende Personen in maßgeblicher Position arbeiten, zu vergeben.
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Nebentätigkeiten für Wettbewerbsunternehmen wahrzunehmen.
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Nebentätigkeiten für Geschäftspartner wahrzunehmen.
Zusammenarbeit mit Kunden und Lieferanten
Die Aufzugsberatung Hesse erwartet von Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten:
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die Einhaltung aller geltenden Gesetze.
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das Unterlassen von Korruption oder Vorteilsnahme
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die Beachtung der Menschenrechte.
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den Schutz der Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeiter,
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die Einhaltung der relevanten nationalen Gesetze und internationalen Standards zur Arbeitssicherheit, zum Umweltschutz und zum Datenschutz,
Einladungen, Geschenke und andere persönliche Vorteile
Grundsätzlich dürfen Mitarbeiter persönliche Vorteile weder für sich noch für sie nahestehende Personen fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Mitarbeiter dürfen persönliche Vorteile (z. B. Einladungen in Restaurants oder zu Sportveranstaltungen oder Geschenke) nur annehmen, wenn nicht der Eindruck entsteht, von ihnen werde eine Gegenleistung erwartet.
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Der Vorteil muss im Rahmen allgemein üblicher Geschäftsgepflogenheiten liegen und
darf nicht gegen ein Gesetz verstoßen.
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In Deutschland sind je Person und Jahr Geschenke im Wert von insgesamt 50 Euro an Geschäftspartner zulässig und können als Betriebsausgabe geltend gemacht werden
(§ 4 Absatz 5 EStG).
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Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Datenschutz
Im Interesse der Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeiter und Besucher hat jeder Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz die geltenden Gesetze, Vorschriften und Standards zur Arbeitssicherheit einzuhalten.
Jeder Mitarbeiter ist für den Umweltschutz in seinem Arbeitsbereich mitverantwortlich und verpflichtet, die Gesetze, Vorschriften und Standards zum Umweltschutz einzuhalten.
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Personenbezogene Daten dürfen nur gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen erhoben, genutzt und aufbewahrt werden.
Firmen- und geschäftsbezogene Daten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen des Aufgabengebiets verwendet werden.